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Die Diakonie Bethanien appelliert an die Bundespolitik, die vollständige Refinanzierung tariflicher Löhne in Pflege und Krankenhaus zu erhalten. Gleich zwei aktuelle Gesetzesvorhaben sehen vor, die Finanzierung tariflicher Lohnsteigerungen zu kürzen. Über eines davon – das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – berät der Deutsche Bundestag am 12. Juni 2026 in erster Lesung. Als diakonischer Träger, der seine Mitarbeitenden nach Tarif (AVR) vergütet, ist die Diakonie Bethanien davon unmittelbar betroffen – in ihren Pflegeeinrichtungen ebenso wie in ihrem Krankenhaus. Sie warnt vor den Folgen für die pflegerische und medizinische Versorgung in der Region.

Zwei Gesetzesvorhaben begrenzen die Tarifrefinanzierung

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Refinanzierung tariflicher Lohnsteigerungen begrenzt werden. Im Krankenhausbereich sollen Tarifsteigerungen oberhalb der maßgeblichen Obergrenze – also des Orientierungswerts beziehungsweise der Grundlohnrate – künftig nur noch zur Hälfte refinanziert werden; bislang waren es 100 Prozent. Auch im Pflegebereich soll die Vergütung stärker an diese Obergrenze gebunden werden, sodass die Differenz zu den tatsächlich gezahlten Tariflöhnen bei den Einrichtungen verbliebe. Ein Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht zudem vor, die Tariftreue – also die Verpflichtung, Personal nach Tarif zu bezahlen – für vier Jahre (2027 bis 2030) auszusetzen. Beide Vorhaben befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren und sollen nach dem Willen der Bundesregierung vor der Sommerpause im Bundestag beraten werden.

Finanzierungslücke gefährdet pflegerische Versorgung

Die Bezahlung nach Tarif ist für die Diakonie Bethanien gelebte diakonische Überzeugung und zugleich eine Voraussetzung für gute Pflege und Versorgung. In einem angespannten Arbeitsmarkt ist eine verlässliche, faire Bezahlung das entscheidende Argument, um Fachkräfte zu gewinnen und im Beruf zu halten. Werden tarifliche Löhne nicht mehr vollständig refinanziert, entsteht eine Finanzierungslücke, die die Einrichtungen tragen müssten – mit absehbaren Folgen für die Versorgung der Menschen in der Region.

„Faire Löhne sind gesetzlich vorgeschrieben, ihre Finanzierung soll gekürzt werden. Diese Rechnung geht nicht auf, und am Ende leidet die Versorgung“, erklärt Dr. Stephan Ricken, Geschäftsführer der Diakonie Bethanien.

Tarifliche Bezahlung muss vollständig refinanziert werden

Die Diakonie Bethanien nimmt die angespannte Finanzlage der Sozialversicherungen ausdrücklich ernst. Faire Löhne dürfen jedoch nicht zum Sparposten werden. Gemeinsam mit der Freien Wohlfahrtspflege setzt sich die Diakonie Bethanien dafür ein, dass tarifliche Bezahlung vollständig refinanziert wird, damit gute Arbeit auch in Zukunft fair entlohnt werden kann.

„Faire Bezahlung ist kein Kostenfaktor, sondern Anerkennung. Wer Pflegekräfte gut bezahlt, hält Menschen im Beruf – und sichert die Pflege von morgen“, betont Matthias Ruf, Vorsitzender der Geschäftsführung der Diakonie Bethanien.

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