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Compliance

Verhaltensgrundsätze: Grundlage unseres Handelns

Jeden Tag übernehmen Mitarbeitende der Diakonie Bethanien Verantwortung für sich selbst und ihre Arbeit, aber auch für Kollegen, Patienten, Bewohner und Gäste. Wir alle geben täglich unser Bestes, wollen gemeinsam Gutes tun und erfolgreich sein. Deswegen setzen wir uns nicht nur gemeinsame Ziele, sondern haben auch gemeinsame christliche Werte, auf die wir uns verständigt haben und an denen wir uns täglich orientieren.

Das ist sehr wichtig, denn wir können nur nachhaltig erfolgreich sein, wenn Mitarbeitende, Patienten, Bewohner, Gäste, Geschäftspartner und die Gesellschaft uns ihr Vertrauen schenken. Das schaffen wir nur, wenn wir sowohl fachlich kompetent als auch verlässlich sind – wenn also unser tägliches Handeln und unser Auftreten mit unseren christlichen Werten und unserem diakonischen Leitbild zusammenpassen.

In einem großen, diakonischen Sozialunternehmen wie unserem sind deshalb neben den Detailregelungen, den Gesetzen, Richtlinien und Vorschriften auch allgemeingültige Orientierungspunkte wichtig. Einer davon sind unsere Verhaltensgrundsätze, die wir gemeinsam mit Vertretern aus allen Bereichen der Diakonie Bethanien entwickelt haben. Diese Grundsätze dienen uns als Unterstützung in unserem täglichen Handeln und bilden eine verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit in und mit der Diakonie Bethanien.

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Unsere Fehlerkultur: Fehler als Chance zur Verbesserung

Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren. Wir in der Diakonie Bethanien verstehen Fehler stets als Chance zur Verbesserung. Deshalb lebt unsere Fehlerkultur von einem offenen Austausch untereinander. Dazu haben wir bereits erfolgreich diverse Meldesysteme und Gesprächsrunden (z. B. CIRS, Treffen der QM-Beauftragten) implementiert.

Darüber hinaus gilt: Immer dann, wenn unsere Mitarbeitenden ein Verhalten oder Strukturen entdecken, die ein unverhältnismäßiges Risiko für die Diakonie Bethanien oder die uns anvertrauten Menschen darstellen, müssen sie unverzüglich ihren Fachbereichs- oder Abteilungsleiter informieren.

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Hinweisgeberschutzgesetz: Keine Nachteile für das Aufdecken von Missständen

Ist es Mitarbeitenden nicht möglich, von ihnen entdeckte Fehler oder Missstände in der Diakonie Bethanien an ihren Vorgesetzten oder den Abteilungsleiter zu melden, weil sie persönliche Nachteile befürchten oder sie aus anderen Gründen lieber eine vertrauliche Meldung machen möchten, stehen die Compliance-Beauftragten der Diakonie Bethanien bereit. Sie fungieren als zentrale Meldestelle, die im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gefordert wird. Unsere Compliance-Beauftragten schützen die Identität des Hinweisgebers, prüfen die eingehenden Meldungen und ergreifen die erforderliche Maßnahmen.

Die zentrale Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz der Diakonie Bethanien ist unter compliance@diakonie-bethanien.de erreichbar. Sollte dem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen werden, kann sich die hinweisgebende Person an eine externe Meldestelle wenden. Die externe Meldung bei Bundesamt für Justiz ist unter diesem Link (externe Seite) möglich.

Weitere Informationen zum Download

Compliance-Kodex

Ihre Ansprechpartnerinnen

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