Aktuelle Regelungen in unseren Einrichtungen
Mit dem Ablauf der Corona-Schutzverordnung gelten ab dem 1. März 2023 für die Einrichtungen der Diakonie Bethanien bis auf Weiteres folgende Regelungen.
Für alle Einrichtungen gilt:
- Besucher unserer Einrichtungen sind während der gesamten Dauer ihres Besuches verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen.
- Bei offensichtlichen Erkältungssymptomen bitten wir, von einem Besuch in unseren Einrichtungen abzusehen.
- Wir appellieren an die Eigenverantwortung jedes einzelnen, sich und andere nicht wissend oder fahrlässig in Infektionsgefahr zu bringen.
Für alle Einrichtungen/Abteilungen außer dem Krankenhaus Bethanien Solingen gilt:
- Die Maskenpflicht für Mitarbeitende entfällt (gilt auch für ParkCafé und Fahrdienste der Tagespflegen).
- Die Testpflicht für Mitarbeitende und Besucher entfällt.
- Bewohner müssen weiterhin keine Maske mehr tragen.
- Die Maskenpflicht für das Reinigungspersonal entfällt.
- Mitarbeitende anderer Fremdfirmen (z.B. Handwerker) gelten als Besucher und müssen eine FFP2-Maske tragen, wenn Bewohnerkontakt nicht ausgeschlossen werden kann.
- Patienten in den Arztpraxen und der Physiotherapiepraxis müssen weiterhin eine FFP2-Maske tragen.
- Bei Erkältungssymptomen macht eine Testung von Mitarbeitenden, Bewohnern, Besuchern und Gästen weiterhin Sinn. Auf Wunsch stehen Masken weiterhin zur Verfügung.
Davon abweichende Sonderregelungen für das Krankenhaus Bethanien Solingen (in Absprache mit den anderen Krankenhäusern in der Stadt):
- Es besteht weiterhin Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Mitarbeitende mit Patientenkontakt (das heißt: im belegten Patientenzimmer, in den Funktionsabteilungen, bei allen Untersuchungen, am Empfang, beim Patientengespräch).
- Reinigungspersonal muss bei der Reinigung von belegten Zimmern eine FFP2-Maske tragen.
- Testungen von Mitarbeitenden erfolgen nur noch bei Symptomen oder anlassbezogen (z.B. bei einem Ausbruch in einer Abteilung)
- Für Patienten des Krankenhauses entfällt die Maskenpflicht.

